Werbestehtafeln
Werbe-Stehtafeln an 30 stark frequentierten Stellen im Haller Gemeindegebiet ermöglichen eine attraktive Ankündigung von Kultur- und Sportveranstaltungen.
Im Bild: Oberer Stadtplatz Foto: Watzek
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Werbe-Stehtafeln an 30 stark frequentierten Stellen im Haller Gemeindegebiet ermöglichen eine attraktive Ankündigung von Kultur- und Sportveranstaltungen.
Es sind nur Plakate zu verwenden, die die gesamte Fläche mit einem Plakat (Breite von 238 cm bis 245 cm mal Höhe von 84,1 cm bis 90 cm) ausfüllen. Es wird auf Grund der Papier- und Farbqualität empfohlen, bei Ablinger.Garber, Medienturm, Saline 20, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223-513-11, Email: druck@ablinger-garber.at, die Plakate fertigen zu lassen.
Für Schäden, die an den Stehtafeln durch minderwertige Plakatqualität (z. B. Verkleben der Plakate mit den Plexiglasscheiben) auftreten, hat der Mieter aufzukommen.
Der Werbeinhalt ist auf Kultur- und Sportveranstaltungen beschränkt, kommerzielle Firmenwerbung ist nicht gestattet. Das Plakatdesign (als Datei oder verkleinerter Ausdruck) ist dem Stadtmarketing rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen, das Stadtmarketing kann ohne Angabe von Gründen Plakatinhalte und -designs ablehnen.
Der Mietpreis beträgt Euro 3,-- pro Tag und Tafel zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.
Rabatte pro Sujet:
Auftragswert netto über Euro 400: 10% Rabatt auf den Gesamtauftrag
Auftragswert netto über Euro 700: 30% Rabatt auf den Gesamtauftrag
Auftragswert netto über Euro 1000: 50% Rabatt auf den Gesamtauftrag
Der Mietpreis ist sofort, spätestens aber 10 Tage ab Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug fällig. Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten, bei nicht zeitgerechter Zahlung ist das Stadtmarketing berechtigt, vom zustande gekommenen Vertrag ohne Fristsetzung zurückzutreten und die Werbeflächen anderweitig zu vergeben. Eine Aufrechnung mit allfälligen Gegenforderungen gegen das Stadtmarketing Hall in Tirol ist unzulässig.
Etwaige Ansprüche gegen das Stadtmarketing sind spätestens 7 Tage nach Beendigung der Mietdauer bei diesem schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie als verjährt.
Das Einhängen der Plakate erfolgt ausschließlich über das Stadtmarketing Hall und ist kostenlos. Die Plakate müssen mindestens drei Werktage vor Mietbeginn im Stadtmarketing-Büro (TVB Hall-Wattens, Unterer Stadtplatz 19) einlangen. Sollten die Plakate nicht rechtzeitig einlangen, wird die Stornogebühr verrechnet und die Flächen können vom Stadtmarketing anderweitig vergeben werden.
Bis 14 Tage vor Mietbeginn fallen keine Stornokosten an.
Bei Stornierung innerhalb der 14 Tage vor Mietbeginn ist der volle Mietpreis, maximal für 14 Tage zu entrichten.
Bei nicht zeitgerechter Zahlung der Faktura des Stadtmarketing werden Euro 5,-- netto Mahnspesen und 1,5 % Verzugszinsen pro Monat ab Fälligkeit berechnet.
Das Stadtmarketing bietet für Veranstalter darüber hinaus folgende – kostenlose – Dienstleistungen an:
Veranstaltungskalender: Veranstalter können ihr Event im Menüpunkt „Veranstaltungen“ eintragen. Vom Stadtmarketing werden diese Daten freigeschaltet. Sollte es zu nachträglichen Änderungen kommen, wenden Sie sich bitte mit dem Änderungswunsch per Email an info@hall-in-tirol.at.
kostenloser Newsletter: Der Newsletter wird wöchentlich an über 2.000 Abonnenten verschickt. Versendet werden können Veranstaltungen aus dem Veranstaltungskalender und Pressetexte.