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Im Bild: Neue Mittelschule Schulzentrum Hall in Tirol/Foto: Watzek

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Stadtbauamt

Das Aufgabengebiet der Bauabteilung betrifft einerseits hoheitliche und andererseits privatwirtschaftliche Angelegenheiten.

Der hoheitliche Bereich betrifft sämtliche Verfahrensschritte unter anderem aus den Bereichen der Tiroler Bauordnung, dem Tiroler Raumordnungsgesetz, dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz, der Straßenverkehrsordnung, dem Tiroler Straßengesetz und vielen anderen mehr.
In privatwirtschaftlichen Angelegenheiten tritt die Stadtgemeinde Hall in Tirol als öffentlicher Auftraggeber für die Errichtung von Infrastrukturbauten aus dem Hochbau und Tiefbau in Erscheinung.

Die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen der Stadtgemeinde Hall in Tirol können hier abgerufen werden:  

Eine besondere Rolle spielt der Denkmalschutz in der Haller Altstadt. Es kann davon ausgegangen werden, dass fast alle Veränderungen in der Erhaltungs- und Schutzzone nicht nur baubehördlich bewilligt werden müssen, sondern auch in die Belange des Denkmalschutzes fallen können.

Zu den Aufgaben der Bauabteilung zählen weiters die gesamte technische Verwaltung der städtischen Gebäude wie Schulen und Kindergärten, Friedhof und Wohn- und Geschäftsgebäude. Die Abteilung ist ebenso für die Erhaltung aller Sportplätze, Parkanlagen und Kinderspielplätze zuständig.

Die Bereiche des Bauamtes sind:

Der Bereich örtliche Raumordnung wird in der  Stabsstelle „Raumordnung und Stadtentwicklung“ bearbeitet.

Ing. Peter Angerer

Manuela Ottmann

Jasmine Kop

Anja Moser

Ing. Mario Mitterrutzner

DI Peter Tollinger

DI (FH) Andreas Mayrhofer

Dr. Anastasia Blioumi

DI Silvia Hartl

Ing. Klaus Lechner

Mirza Kahrimanovic

Michael Neuner

Daniel Monz

Daniela Gredler

Roswitha Fasching

Lisa Posch

Mirjam Schöpf