Im Bild: Rosengasse (Foto: Watzek)
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Denkmalschutz/Baurecht
- Beratung von Bauwerbern bei altstadtgerechten Sanierungen
- Bauherrenvertretung bei stadteigenen denkmalgeschützten Objekten
- Abwicklung von Bauverfahren (bewilligungspflichtige und anzeigenpflichtige Verfahren)
- Vollzug der Bau- und Feuerpolizeiverordnung
- Beistellung von hochbautechnischen Amtssachverständigen im Bauverfahren
- Abwicklung von Förderungen für den Bereich denkmalgeschützter Objekte sowie jener, welche sich in der Schutzzone nach dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) befinden
Gestaltungsleitfaden für Stadtmöblierung in den Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzzonen
Gestaltungsleitfaden des Landes Tirol ausgewiesen nach dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021 - SOG 2021, LGBl. Nr. 124/2020 in der geltenden Fassung