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Im Bild: Rosengasse Arbesgasse (Foto: Watzek)

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Hall in Tirol: Information zum topographischen Außendienst 2026

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen erlaubt sich, über die bevorstehenden topographischen Arbeiten im Gemeindegebiet von Hall in Tirol zu informieren.

Gemäß dem gesetzlichen Auftrag zur topographischen Landesaufnahme lt. § 1 Z 7 Vermessungsgesetz (VermG) führen Bedienstete des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) zwischen April und November 2026 im Gemeindegebiet Hall in Tirol Arbeiten zum Zwecke der flächenhaften Aktualisierung des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) durch.

Im Zuge dieser Arbeiten zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages müssen Bedienstete des BEV mitunter private Wege (Feldwege, Forstwege u. dgl.) befahren.

Dies ist gesetzlich erlaubt, da Organe der Vermessungsbehörde zur Durchführung ihrer in § 1 VermG festgelegten Aufgaben gem. § 4 VermG jedes Grundstück mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, befahren dürfen („Legalservitut“).

Dieses Betretungs- bzw. Befahrungsrecht wird selbstverständlich mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeübt und darauf geachtet, Beeinträchtigungen der Ausübung von Rechten an den Grundstücken so weit wie möglich zu vermeiden.

Mit der Bitte um Ihr Verständnis.
 

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Basispunkt der Landvermessung am Kugelanger in Hall in Tirol, errichtet vom militärgeographischen Institut im Jahr 1851 (Foto: Stadtmarketing Hall in Tirol)