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Stadtamt-Hall
Für VeranstalterInnen
Informationen für VeranstalterInnen
Veranstaltungsanmeldung
Gemäß dem Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 sind neben öffentlichen Veranstaltungen im Freien auch öffentliche Veranstaltungen in Gebäuden und das öffentliche Aufstellen von Glückspielautomaten bei der Stadtgemeinde anzumelden. Die Anmeldung hat bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen sechs Wochen, ansonsten vier Wochen vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung zu erfolgen.
Für nähere Informationen und im Interesse eines reibungslosen Verlaufes wenden Sie sich bitte bei jeder öffentlichen Veranstaltung möglichst frühzeitig an das Amt für Sicherheit und Katastrophenmanagement.
– Die Anmeldung hat rechtzeitig vor der geplanten Veranstaltung zu erfolgen (s.o.)Sämtliche Eintrittskarten müssen bei der Anmeldung im Stadtamt Hall in Tirol vorgelegt werden.
– Auf der Karte ist ein Kontrollabriss vorzusehen (Perforierung bzw. Markierung). Die Karten müssen durchgehend nummeriert sein.
– Bei der Anmeldung sind die Auftragsbestätigungen des entsprechenden Sicherheitsdienstes (Security) sowie des Ambulanzdienstes vorzuweisen.
– Bei Veranstaltungen mit einer erwarteten Besucheranzahl von mehr als 500 Personen hat weiters eine Brandsicherheitswache anwesend zu sein. Diese Brandsicherheitswache wird von der Stadtgemeinde angefordert, die dadurch entstehenden Kosten sind vom Veranstalter zu tragen. Die Anzahl der anwesenden Feuerwehrmänner (mindestens zwei Personen) richtet sich nach der Anzahl der erwarteten Besucher.
Veranstaltungen im Freien, auf öffentlichem Gut oder Ähnliches
– Eine öffentliche Veranstaltung im Freien ist rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (6 Wochen vorher) mittels nachfolgenden Formulars bei der Stadtgemeinde/Steueramt anzumelden.
– Gegebenenfalls ist die Zustimmung des/r Verfügungsberechtigten (jeweilige/r Grundeigentümer/in etc.) des Veranstaltungsgeländes vorzulegen.
– Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.500 erwarteten Besuchern ist jedenfalls ein rettungs- und sicherheitstechnisches Konzept vorzulegen. Bei Veranstaltungen, die ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen, kann von Seiten der Stadtgemeinde Hall in Tirol ebenso ein rettungs- und sicherheitstechnisches Konzept verlangt werden, auch wenn tatsächlich weniger als 1.500 Besucher erwartet werden.