Informationen für VeranstalterInnen
Veranstaltungswesen
Ihre Veranstaltung oder Nutzung öffentlicher Flächen – gut geplant und rechtssicher organisiert.
Die Stadtgemeinde Hall in Tirol unterstützt Sie bei der Organisation und Genehmigung von Veranstaltungen sowie bei der Nutzung öffentlicher Flächen. Das Formular dient sowohl der Anmeldung öffentlicher Veranstaltungen als auch der Beantragung privater Nutzungen und kleiner Informationsveranstaltungen.
Dazu zählen beispielsweise:
- öffentliche Veranstaltungen und Feste
- Umzüge und Märkte
- Informationsstände und kleinere Aktionen
- Agapen oder Sektempfänge nach Trauungen
- private Nutzungen des Marktangers, Altstadtparks oder Rathausinnenhofs
Je nach Art der Nutzung werden im Zuge der Bearbeitung Ihres Antrags die erforderlichen Bewilligungen geprüft.
Öffentliche Veranstaltungen
Anmeldepflicht
Gemäß dem Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 sind öffentliche Veranstaltungen – sowohl im Freien als auch in Gebäuden – sowie das öffentliche Aufstellen von Glücksspielautomaten grundsätzlich bei der Stadtgemeinde Hall in Tirol anzumelden.
Wichtige Fristen
- bis 1.000 Besucherinnen und Besucher: Anmeldung mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
- mehr als 1.000 Besucherinnen und Besucher: Anmeldung mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
- bei Großveranstaltungen mit über 1.500 gleichzeitig anwesenden Personen ist zusätzlich ein Sicherheits- und Rettungskonzept erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
- Lageplan mit sämtlichen Aufbauten
- Zustimmung der Grundstücksberechtigten
- gegebenenfalls Sicherheits- und Abfallkonzept
Private Nutzungen öffentlicher Flächen
Auch für private Veranstaltungen auf gemeindeeigenen oder öffentlichen Flächen ist das Formular zu verwenden.
Dies betrifft insbesondere:
- Agapen oder Sektempfänge nach Trauungen
- Nutzung des Marktangers
- Nutzung des Altstadtparks
- Nutzung des Rathausinnenhofs
Hinweise zum Formular
Bitte wählen Sie im Formular:
- „Öffentliche Veranstaltung" → Nein
- unter „V. Weitere Anträge" im Zweifelsfall beide Auswahlmöglichkeiten mit „Ja".
Im Zuge der Bearbeitung Ihres Antrags wird geprüft, welche Genehmigungen für Ihre Nutzung erforderlich sind. Sie müssen daher nicht selbst beurteilen, welche Bewilligungen im Einzelfall notwendig sind.
Informationsstände und kleinere Veranstaltungen
Für Informationsstände oder kleinere Veranstaltungen, insbesondere am Oberen Stadtplatz, ist ebenfalls dieses Formular zu verwenden.
Hinweise zum Formular
Bitte wählen Sie unter „V. Weitere Anträge" unbedingt den Antrag auf Genehmigung gemäß § 82 StVO aus.
Dadurch kann die erforderliche straßenpolizeiliche Bewilligung gemeinsam mit Ihrem Antrag geprüft werden.
Anmeldeformular
Veranstaltungsanmeldung auf öffentlichem Gut oder Freigelände
Grundsätzliches für Veranstaltungen
- Die Anmeldung hat rechtzeitig vor der geplanten Veranstaltung zu erfolgen.
- Eintrittskarten müssen einen Kontrollabriss (Perforierung bzw. Markierung) aufweisen und fortlaufend nummeriert sein.
- Erforderlichenfalls sind bei der Anmeldung Auftragsbestätigungen eines Sicherheitsdienstes (Security) sowie eines Ambulanzdienstes vorzulegen.
- Bei Veranstaltungen mit einer erwarteten Besucherzahl von mehr als 500 Personen ist eine Brandsicherheitswache erforderlich. Diese wird von der Stadtgemeinde angefordert. Die dadurch entstehenden Kosten sind von der Veranstalterin bzw. vom Veranstalter zu tragen. Die Anzahl der Einsatzkräfte richtet sich nach der erwarteten Besucherzahl und beträgt mindestens zwei Feuerwehrmitglieder.
Kosten und Gebühren
Für die Bearbeitung Ihres Antrags können – abhängig von Art, Umfang und Ort der Veranstaltung bzw. Nutzung – Gebühren und Abgaben anfallen.
Diese können insbesondere umfassen:
- Verwaltungsabgaben für Bewilligungen,
- Gebühren nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen,
- Benützungsentgelte für öffentliche Flächen oder Einrichtungen,
- Kosten für erforderliche Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Brandsicherheitswache, Verkehrsmaßnahmen oder Absperrungen).
Welche Kosten im konkreten Fall entstehen, richtet sich nach den erforderlichen Bewilligungen und dem Umfang Ihres Vorhabens. Die Prüfung erfolgt im Zuge der Bearbeitung Ihres Antrags.
Kontakt
Sicherheit und Katastrophenmanagement
Krippgasse 9
6060 Hall in Tirol
+43 5223 5845-3039
Parteienverkehr
Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr sowie
nach telefonischer Vereinbarung
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