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Stadtamt-Hall
Für VeranstalterInnen
Informationen für VeranstalterInnen
Veranstaltungswesen
Ihre Veranstaltung – gut geplant und rechtssicher organisiert.
Im Veranstaltungswesen der Stadtgemeinde Hall in Tirol geht es darum, öffentliche Veranstaltungen rechtlich sicher, gut organisiert und strukturiert durchzuführen – von kleinen Festen, Umzügen bis zu Großevents.
Dabei spielen folgende Aspekte eine Rolle:
die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung von Veranstaltungen
Sicherheits- und Rettungskonzepte für Großevents
Koordination mit Behörden und Einsatzorganisationen
Einhaltung von Vorschriften (z. B. Verkehr, Abfall, Brandschutz)
Veranstaltung anmelden
Anmeldepflicht:
Gemäß dem Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 sind öffentliche Veranstaltungen - sowohl im Freien als auch in Gebäuden - und das öffentliche Aufstellen von Glückspielautomaten grundsätzlich bei der Stadtgemeinde anzumelden.
Wichtige Fristen:
bis 1.000 Besucherinnen und Besucher → Anmeldung mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
mehr als 1.000 Besucherinnen und Besucher → Anmeldung mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Für Großveranstaltungen mit über 1.500 gleichzeitig Anwesenden ist zusätzlich ein ein sicherheits- und rettungstechnisches Konzept erforderlich.
Die Anmeldung hat rechtzeitig vor der geplanten Veranstaltung zu erfolgen (s.o.)
Auf der Karte ist ein Kontrollabriss vorzusehen (Perforierung bzw. Markierung). Die Karten müssen durchgehend nummeriert sein.
Bei der Anmeldung sind erforderlichenfalls die Auftragsbestätigungen des entsprechenden Sicherheitsdienstes (Security) sowie des Ambulanzdienstes vorzuweisen.
Bei Veranstaltungen mit einer erwarteten Besucheranzahl von mehr als 500 Personen hat eine Brandsicherheitswache anwesend zu sein. Diese Brandsicherheitswache wird von der Stadtgemeinde angefordert, die dadurch entstehenden Kosten sind vom Veranstalter zu tragen. Die Anzahl der anwesenden Feuerwehrmänner (mindestens zwei Personen) richtet sich nach der Anzahl der erwarteten Besucher.