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Stadtamt-Hall
Katastrophen- und Zivilschutz
Katastrophen- und Zivilschutz
Gemeinsam sicher – vorbereitet und handlungsfähig für den Notfall. Das Katastrophenmanagement und der Zivilschutz sind Teil der städtischen Sicherheitspolitik und sorgen dafür, dass Hall in Tirol bei außergewöhnlichen Situationen wie Naturgefahren, Großschadenslagen oder anderen Krisen gut vorbereitet ist und koordiniert reagiert.
Gesetzliche Grundlage & Zweck
Das Tiroler Krisen‑ und Katastrophenmanagementgesetz (T‑KMG) ist das maßgebliche Landesgesetz, das regelt:
• wie Katastrophen erkannt, vorbereitet und abgewehrt werden, • welche Aufgaben bei Gefahrenlagen gelten, • wie Behörden und Gemeinden im Ernstfall zusammenwirken.
In Hall in Tirol ist der Bürgermeister als Gemeinde‑Einsatzleiter verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen. Unterstützt wird er von der Gemeindeeinsatzleitung – einem Team aus städtischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Experten (Freiwillige Haller Bürger) in den jeweiligen Fachbereichen, das regelmäßig geschult wird und im Ernstfall koordiniert handelt.
Aufgaben in Hall in Tirol
Vorbereitung & Planung
Wir sorgen vor – damit Sie geschützt sind.
Erstellen von Gemeindekatastrophenschutz‑ und Notfallplänen Gefahrenanalyse von relevanten Risikobereichen Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Rettung, Polizei und anderen Einsatzorganisationen
Warnung & Information
Wenn es ernst wird – Sie werden rechtzeitig informiert.
Teilnahme am österreichweiten Zivilschutz‑Probealarm und Warnsystemen Nutzung von Sirenen, AT‑Alert und anderen Warnmedien. Informationen, wie Sie sich im Ernstfall richtig verhalten.
Einsatzkoordination & Unterstützung
Im Ernstfall gut organisiert handeln.
Gemeindeeinsatzleitung unterstützt den Bürgermeister Koordination der örtlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Zusammenarbeit mit dem Landes‑Katastrophenmanagement des Landes Tirol