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Im Bild: Rosengasse (Foto: Watzek)

Im Bild:

Der direkte Klick zur Stadtverwaltung

 

Bitte gestalten Sie die Zukunft unserer Stadt mit Ihren Vorschlägen, Ideen und Anregungen mit.

Sie haben die Möglichkeit, uns Ihre Anliegen mittels nachfolgenden Formularfelds zukommen zu lassen.

 

Mit diesem direkten Klick zur Stadtverwaltung können Sie unbürokratisch und auf direktem Weg Ihre Anliegen und Anregungen an die Stadtverwaltung richten. Nutzen Sie diese Möglichkeit als Teil einer aktiven Bürgerbeteiligung bzw. für ganz konkrete Verbesserungsvorschläge. Zusätzlich können Sie noch Bilder bis zu einer maximalen Gesamtmenge von 10 MB übermitteln.

 

Gerne können Sie Ihre Nachricht auch anonym – also ohne Angabe Ihrer Kontaktdaten – übermitteln, allerdings kann Ihr Anliegen dann nicht beantwortet werden. Wenn Sie eine Rückmeldung erhalten möchten, geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten an.

 

Ihre personenbezogenen Daten werden nur in dem für die Verwaltung unbedingt erforderlichem Umfang und auch nur solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Aufgaben unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen in den maßgeblichen Bundes- und Landesgesetzen bzw. Verordnungen (Tiroler Gemeindeordnung 2001, Gemeinde-Haushaltsverordnung 2012, formelle und materielle Rechtsvorschriften etc.) erforderlich ist. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Bitte beachten Sie, dass dieses Formular nicht für das rechtswirksame Einbringen von schriftlichen Anbringen (z.B. Ansuchen an Baubehörde, Einbringen an Meldebehörde, Berufungen) im Sinne des § 13 Abs. 1 AVG bzw. des § 86b BAO zulässig ist. Dazu wird auf die Dauerkundmachung „Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten sowie Bekanntmachung der Stadt Hall in Tirol gemäß § 13 Abs. 2 und 5 und § 42 Abs. 1a Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG und § 86b Bundesabgabenordnung – BAO“ vom 8. Jänner 2019 (https://www.hall-in-tirol.at/Rathaus/Amtstafel) verwiesen.

 

Selbstverständlich haben Sie neben dieser Einbringungsform auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Anliegen:

  -    per Email an die jeweilige Mailadresse
  -    per Post an die Postadresse
  -    oder direkt beim zuständigen Mitarbeiter bzw. bei der zuständigen Mitarbeiterin persönlich oder telefonisch

vorzubringen.

 

 

Hinweis: Ohne Angabe von Email-Adresse oder Telefonnummer kann keine Rückmeldung erfolgen.