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Im Bild: Rosengasse (Foto: Watzek)

Im Bild:

Die Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Stadtgemeinde Hall in Tirol auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokumentes überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:

  • einer Bildmarke
  • einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Stadtgemeinde Hall in Tirol gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier:

 

Verifizierung des Ausdruckes eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle oder an folgenden Kontakt: +43 5223/5845

Elektronische Signaturprüfung

Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die unten stehenden Adressen: