Zum Inhalt

Im Bild: Rosengasse (Foto: Watzek)

Im Bild:

Wohn- und Heizkostenzuschuss 

Information und Antragsformulare für den Tirol-Zuschuss, erhalten Sie online sowie im Sozial- und Wohnungsamt Hall in Tirol, Oberer Stadtplatz 1-2, Rosenhaus, 1. Stock, Tel. 05223/5845-3070 oder Durchwahl -3071. 

Für Haushalte, die den Heizkosten- oder Wohnkostenzuschuss bereits im Vorjahr erhalten haben, ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich. Diese bekommen den Folgeantrag per Post oder E-Mail zugeschickt, der dann an das Land Tirol retourniert werden muss. 

Für Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage sowie MindestsicherungsbezieherInnen, die den Zuschuss im Vorjahr erhalten haben, ist keine neuerliche Antragsstellung erforderlich. 

Heizkostenzuschuss 

Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt 250 Euro pro Haushalt. Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder Schüler- und Studentenheimen. 

Wohnkostenzuschuss 

Die Höhe des Wohnkostenzuschuss ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße und beginnt bei 250 Euro. 
Nicht bezugsberechtigt sind BezieherInnen einer Grundversorgungsleistung sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder Schüler- und Studentenheimen. 

Die Höhe der Förderung für den Haushalt ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße. Die Höhe richtet sich nach den Einkommensobergrenzen. 
Genaue Informationen bezüglich der Einkommensgrenze finden Sie online hier.

Weitere Auskünfte und Formulare

Mehr Information und Antragsformulare erhalten Sie online unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss sowie im Sozial- und Wohnungsamt Hall in Tirol, Oberer Stadtplatz 1-2, Rosenhaus, 1. Stock, Tel. 05223/5845-3070 oder Durchwahl -3071.