Zum Inhalt

Im Bild: Rosengasse (Foto: Watzek)

Im Bild:

Wohn- und Heizkostenzuschuss 

Anträge für den Tirol-Zuschuss mit dem Wohn- und Heizkostenzuschuss können zwischen 1. April und 31. Oktober gestellt werden. 

Für Haushalte, die den Heizkosten- oder Energiekostenzuschuss 2022 erhalten haben bzw. für die dieser im Rahmen der laufenden Antragsfrist bis 31. März noch bewilligt wird, ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich. Diese bekommen den Folgeantrag zugeschickt, der dann samt der ausgefüllten Datenschutzerklärung an das Land Tirol retourniert werden muss. 

Die Schreiben an die Antragsteller- Innen aus dem Jahr 2022 werden in den kommenden Wochen zugestellt. Auch an Haushalte von MindestsicherungsbezieherInnen wird ein Formular zum Wohnkostenzuschuss zugeschickt, das ausgefüllt und anschließend an das Land Tirol retourniert werden muss. 

Heizkostenzuschuss 

Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt 250 Euro pro Haushalt. Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder Schüler- und Studentenheimen. 

Wohnkostenzuschuss 

Die Höhe des Wohnkostenzuschuss ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße und beginnt bei 250 Euro. 
Nicht bezugsberechtigt sind BezieherInnen einer Grundversorgungsleistung. Nicht bezugsberechtigt sind BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder Schüler- und Studentenheimen. 

Die Höhe der Förderung für den Haushalt ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße. Die Höhe richtet sich nach den Einkommensobergrenzen. 

Weitere Auskünfte und Formulare

Mehr Information und Antragsformulare erhalten Sie online unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss sowie im Sozial- und Wohnungsamt Hall in Tirol, Oberer Stadtplatz 1-2, Rosenhaus, 1. Stock, Tel. 05223/5845-3070 oder Durchwahl -3071.