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Im Bild: Rosengasse (Foto: Watzek)

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Einsatzleitung der Stadt Hall

Die Gemeinde-Einsatzleitung wird aufgrund der Bestimmungen des Tiroler Katastrophenmanagementgesetzes eingerichtet, welches die Vorbereitung und die Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung von Katastrophen regelt. Als Katastrophen gelten durch elementare oder technische Vorgänge oder von Menschen ausgelöste Ereignisse, die in großem Umfang das Leben oder die Gesundheit von Menschen, die Umwelt, das Eigentum, oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung gefährden oder schädigen.

Behörden sind:

  • für die Vorbereitung und die Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung örtlicher Katastrophen der Bürgermeister,
  • bei gemeindeüberschreitenden Katastrophen die Bezirkshauptmannschaft,
  • bei bezirksüberschreitenden Katastrophen die Landesregierung.

Der Gemeinde-Einsatzleitung obliegt die Beratung und Unterstützung des Bürgermeisters bei der Vorbereitung und der Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung von Katastrophen. Die Zusammensetzung der Gemeinde-Einsatzleitung ergibt sich aufgrund der Erfordernisse des Katastrophenschutzplans, welcher vom Gemeinderat erlassen wurde. Die Bestellung der Mitglieder der Gemeinde-Einsatzleitung erfolgt mit schriftlichem Bescheid, in der Regel auf die Funktionsdauer des Gemeinderates. Die Mitglieder der Gemeinde-Einsatzleitung sowie das erforderliche Hilfspersonal, welches aus Bediensteten des Stadtamtes zusammengesetzt ist, werden regelmäßig im Rahmen von Vorträgen und Katastrophenschutzübungen geschult.

Informationen erhalten Sie beim städtischen Umweltamt unter Tel. 05223/58 45-270