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Im Bild: Rosengasse (Foto: Watzek)

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Hochzeitsjubiläum

Seit vielen Jahren übt das Land Tirol die Tradition, Ehepaaren die bereits seit 50, 60, 70 oder gar noch mehr Jahren verheiratet sind, mit einer Jubiläumsgabe seine Hochachtung auszudrücken und herzlich zu gratulieren.

Um in den Genuss dieser Jubiläumsgabe zu kommen, ist es erforderlich, einen Antrag zu stellen. In der Abteilung Gesellschaft und Kultur (Rosenhaus 1.Stock) bekommen die Paare gegen Vorlage der Heiratsurkunde den entsprechenden Antrag.

Gerne erteilen die Mitarbeiterinnen auch telefonische Auskünfte (Tel. 05223/5845-3082). Die vollständig ausgefüllten Anträge werden dann an das Amt der Tiroler Landesregierung weitergeleitet.

Die Jubiläumsgabe anlässlich der „Goldenen Hochzeit“, der „Diamantenen Hochzeit“ bzw. der „Gnadenhochzeit“ wird von der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck auf das bekanntgegebene Bankkonto überwiesen. Die Urkunde des Landes Tirol wird postalisch übermittelt.

Nachdem die traditionelle Einladung seitens der Stadtgemeinde Hall in Tirol in den letzten Jahren pandemiebedingt ausfallen musste, lädt der Bürgermeister Dr. Christian Margreiter gemeinsam mit dem Bezirkshauptmann nunmehr alle in diesem Zeitraum geehrten Jubelpaare zu einem großen Festakt im Kurhaus Hall am 20. Oktober 2023 ein. Die persönliche Einladung dazu wird über die Abteilung Gesellschaft und Kultur zeitnah schriftlich erfolgen.

Hinkünftig wird die Einladung zu einer Feierstunde einmal jährlich an die geehrten Jubelpaare des vorangegangenen Jahres durch den Bürgermeister ausgesprochen.

Als Richtlinie für den Anspruch auf die Jubiläumsgabe des Landes Tirol gilt Folgendes: Beide Eheleute müssen im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft sein, es muss sich um eine bestehende eheliche Lebensgemeinschaft handeln und es muss eine Bestätigung über einen gemeinsamen Wohnsitz in Tirol, mindestens seit den vergangenen 25 Jahren, vorliegen. Das Ansuchen kann bis spätestens ein Jahr nach der Jubelhochzeit in der Abteilung Gesellschaft und Kultur eingebracht werden.