Im Bild: Schwimmbad/Foto: TVB Hall-Wattens
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Gesellschaft und Kultur
Die Abteilung Gesellschaft und Kultur ist Ansprechpartner für Fragen zu diesen Themen. Es gibt dabei von der Stadtgemeinde, dem Land Tirol und dem Bund diverse Förderungen, die unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können, wie z. B. Neugeborenengeschenk, Zuschüsse für Ski- und Freizeitkarten.
Weitere Informationen zu Förderungen und Antragsformulare zum Ausdrucken finden Sie hier:
- Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz unter www.sozialministerium.at
- Homepage des Landes Tirol www.familien-senioreninfo.at (Kinderbetreuungsgeld, Kindergeld Plus, Familienbeihilfe, Schulstarthilfe)
Die Abteilung Gesellschaft und Kultur ist zuständig für
- die Planung und Durchführung familienbezogener Veranstaltungen
- die Organisation der Ferienaktion Haller Spiel-mit-mir-Wochen für 3 bis 14-jährige Kinder
- die Organisation der Ferienaktion Ferienexpress Hall in Tirol für Kinder ab 4 Jahre
- die SportlerInnenehrung „Haller Sportnadel“
- die Vergabe von Sporthallen für Sportveranstaltungen (wie z. B. Fußballturniere).
- die Verwaltung von Trainingszeiten (außerhalb der Unterrichtszeit) in städtischen Schulturnhallen und im Hallenbad
- die Organisation u. Durchführung von Stadtmeisterschaften und Sportveranstaltungen in Kooperation mit den Vereinen
Weitere Informationen
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Babygeschenk
Neugeborene Hallerinnen und Haller erhalten ein mit dem Stadtwappen graviertes Kinderbesteck als Babygeschenk von der Stadtgemeinde überreicht. Weiters wird einmalig ein Kontingent an Gratis-Müllsäcken ausgegeben.
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Haller Kinder- und Jugendkarte
Die Haller Kinder- und Jugendkarte ist für 6- bis 19jährige Haller Kinder und Jugendliche im Stadtservice im Rathaus erhältlich. Die Karte ist dort gegen Vorlage eines Passfotos um den Betrag von 50,- Euro zu erwerben. Damit können Schwimmbad, Eislaufplatz, Stadtführungen, Münze Hall – Burg Hasegg und Bergbaumuseum besucht werden. Für Haller Familien ist für das dritte und jedes weitere im selben Haushalt lebende Kind die Karte kostenlos, wenn für zwei Kinder die Karte erworben wird. Die Haller Kinder- und Jugendkarte gilt 01.05.2022 – 30.04.2023 und ist nicht übertragbar.
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Zuschüsse zu Ski-Saisonkarten für Haller Kinder und Jugendliche
Für die Wintersaison 2022/23 hat der Stadtrat beschlossen, Haller Kindern im Alter von 4 bis 15 Jahren einen Zuschuss von € 30,- und Haller Jugendlichen im Alter von 16 bis 19 Jahren einen Zuschuss von € 60,- zur Saisonkarte Glungezer, der Tirol Snow Card oder für das Freizeitticket Tirol zu gewähren.
Der Zuschuss kann gegen Vorlage der bezahlten Karte im Stadtservice der Stadtgemeinde Hall (Rathaus, Erdgeschoß) abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung des Zuschusses mit 29.9.2023 befristet ist.
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Förderansuchen Karriere-Check und Talent Card
Förderungsansuchen an die Stadtgemeinde Hall in Tirol für:
- Talent Card® - Potentialanalyse für Jugendliche
- Formular Förderansuchen Karriere-Check - Potentialanalyse für MaturantInnen und junge Erwachsene des WIFI Tirol
Ansprechpartner
Claudia Ertl-Walder
- Leiterin Abteilung Gesellschaft und Kultur
- gesellschaft-kultur@stadthall.at
- +43 5223/5845-3082
- +43 5223/5845-3089
Monika Wille
- Sachbearbeiterin Abteilung Gesellschaft und Kultur
- gesellschaft-kultur@stadthall.at
- +43 5223/5845-3081
- +43 5223/5845-3089