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Stadtamt-Hall
Gebührenhinweis Sondergebrauch von Straßen
Ansuchen für den Sondergebrauch von Straßen (§ 5 TStG)
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.12.2024 beträgt das Entgelt für die Gestattung der Zufahrt gemäß § 5 (6) Tiroler Straßengesetz einmalig 250,00 Euro.