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Stadtamt-Hall
Denkmal- u. Ortsbildschutz
Denkmalschutz/Baurecht
Beratung von Bauwerbern bei altstadtgerechten Sanierungen
Bauherrenvertretung bei stadteigenen denkmalgeschützten Objekten
Abwicklung von Bauverfahren (bewilligungspflichtige und anzeigenpflichtige Verfahren)
Vollzug der Bau- und Feuerpolizeiverordnung
Beistellung von hochbautechnischen Amtssachverständigen im Bauverfahren
Abwicklung von Förderungen für den Bereich denkmalgeschützter Objekte sowie jener, welche sich in der Schutzzone nach dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) befinden
Gestaltungsleitfaden für Stadtmöblierung in den Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzzonen