Ohne Steuern kann die öffentliche Hand ihre Aufgaben nicht wahrnehmen.
Die sorgfältige Verwendung der Budgetmittel im Rahmen des Haushaltsplanes ist wesentliche Grundlage einer funktionierenden Gemeinde.
Die Hauptaufgabe der Finanzabteilung ist neben der Erstellung des Haushaltsplanes, der Jahresrechnung und der Führung der kameralen Buchhaltung die Einhebung und Verwaltung aller Steuern und Abgaben wie
- Kommunalsteuer
- Kriegsopfer- und Behindertenabgabe
- Hundesteuer
- Abfallgebühren
- Grundsteuer
- Erschließungsbeiträge
- Ausgleichsabgabe
- Anerkennungszins
- und Vergnügungssteuer.
Die Finanzabteilung ist weiters Ihr Ansprechpartner für Sperrstundenverlängerungen, Veranstaltungen, die Aufstellung von Spielapparaten sowie für die Vermietung von Schrebergärten.
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