Mietzins- und Annuitätenbeihilfen
Für nicht wohnbaugeförderte Miet- und Eigentumswohnungen gibt es die Möglichkeit, im Wohnungsamt um eine Mietzins- bzw. Annuitätenbeihilfe anzusuchen.
Der Antragsteller muss vor Beantragung einer Beihilfe durchgehend mindestens 18 Monate mit Hauptwohnsitz in Hall gemeldet sein.
Informationen zur Mietzins-und Annuitätenbeihilfe, sowie über die Wohnbauförderung finden Sie unter www.tirol.gv.at
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