ist die Servicestelle für alle Bereiche der Wohnungssuche.
Es ist Ansprechpartner in Wohnbauförderungsangelegenheiten und in Fragen zu Mietzins- und Annuitätenbeihilfen.
Aufnahme in die Liste der Wohnungswerber
Grundsätzlich muss der Wohnungswerber mindestens die letzten 5 Jahre mit Hauptwohnsitz in Hall in Tirol gemeldet oder zumindest seit 5 Jahren bei einem in Hall in Tirol angesiedelten Betrieb beschäftigt sein. Ausnahmen von dieser Regelung müssen beantragt werden, über das Procedere informieren Sie gerne die Mitarbeiter des Wohnungsamtes telefonisch oder in einer persönlichen Vorsprache.
Bitte entnehmen Sie die weiteren Kriterien für eine Vormerkung dem Merkblatt zur Abgabe einer Wohnungsvormerkung unter Formulare.
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